Finanzhilfe
Ab dem 4. Jahr wird vom Land MV die Finanzhilfe, bzw. der Personalkostenzuschuss gezahlt, der ca. 85% der pädagogischen Personalkosten abdeckt. Die dreijährige Wartefrist wurde durch Spenden und ein Bankdarlehen überbrückt. Letzteres tilgen wir monatlich; es belastet also weiterhin den Schulhaushalt.
Sachkostenzuschuss
Dieser wird von Gemeinde
und Landkreis gezahlt.
Hortgelder
Diese werden von den Landkreisen und Gemeinden getragen; somit ist kein Elternanteil für die Nachmittagsbetreuung mehr erforderlich.

Schulgeld
Das monatliche Schulgeld ist gestaffelt: 1.Kind: 199 €, 2.Kind: 169 €, 3.Kind: 129 €, jedes weitere Kind: 40 €.
Nach dem Grundprinzip: Kein Kind ist aus finanziellen Gründen abzulehnen, besteht die Möglichkeit, Ermäßigungsanträge zu stellen, oder auch solidarisch mehr zu zahlen. Das Schulgeld wird jährlich an die Inflationsrate angepasst.
Essenbeitrag
Der Essensbeitrag finanziert insbesondere einen Teil der Personalkosten der Küche sowie den
Wareneinkauf der Lebensmittel für Frühstück, Mittagessen und Vesper. Er ist mit 130 € pro Kind und Monat für alle Schüler*innen gleich. Jüngere Kinder essen pro Mahlzeit zwar weniger, erhalten dafür aber ein Vesper im Hort.
Beitrag zu Bauprojekten
Da das Schulgeld vorrangig die laufenden Kosten des Schulbetriebs trägt, ist ein weiterer Baustein notwendig, um neue Bauprojekte an der Immobilie zu finanzieren. Die Beteiligung soll in Form von anlassbezogenen Spenden realisiert und jeweils für ein bestimmtes Projekt verwendet werden.
Weitere Wege der Unterstützung
Privatdarlehen
Ideal für Unterstützer*innen aus der Verwandtschaft oder Freunde, die für einen vereinbarten Zeitraum 500, 2.000 oder 10.000 € entbehren können.
Für ein solches Darlehen schließen wir einen Vertrag ab, in dem die Laufzeit (z.B. 5 Jahre), Kündigungsfrist (i.d.R. 6 Monate) und ggf. Verzinsung festgelegt werden.
Genossenschaft
Für alle, die mitgestalten möchten bei der Entwicklung der Schule. Eine Mitgliedschaft in unserer Trägergenossenschaft bedeutet aus finanzieller Sicht: Einmaliges Eintrittsgeld von 50 € und mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 200 €. Letzterer wird bei Austritt aus der Genossenschaft zurückgezahlt.
Satzung und Beitrittsantrag sind hier zu finden.
Spenden
Der Klassiker der Unterstützung: Einfach einen Betrag mit dem Vermerk „Spende“ direkt auf unser Schulkonto überweisen . Diese Summe steht unserer Schule dann sofort zur Verfügung. Eine Zuwendungsbestätigung stellen wir gern aus.
Kontoinhaber: Dorfschule Wismarer Land eG
IBAN: DE06 4306 0967 2063 2363 00
BIC: GENODEM1GLS
